Gartenhühner – Die Bedeutung von Paragraphen, Seuchenschutz und Stallhygiene


Hühner im eigenen Garten zu halten, ist eine faszinierende Erfahrung. Wer sich für die Hühnerhaltung interessiert, sollte sich jedoch bewusst sein, dass er Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere trägt. Die Freude, die uns die Hühner bereiten, und die frischen Eier, die wir gerne zum Frühstück genießen, gehen mit der Pflicht einher, für das Wohlbefinden der gefiederten Lebewesen bestmöglich zu sorgen.

Die rechtlichen Bestimmungen rund um die Hühnerhaltung

Hühner gehören zu den Kleintieren, daher ist ihre Haltung auch in Wohngebieten erlaubt. Dennoch ist es ratsam, vor der Anschaffung mit den Nachbarn zu sprechen, um Konflikte zu vermeiden.

Die richtigen Haltungsbedingungen

Eine artgerechte Hühnerhaltung bedeutet, die Hühner in einer Gruppe zu halten und ihnen täglich Auslauf zu ermöglichen. Es wird empfohlen, pro Huhn eine Auslauffläche von 20 Quadratmetern bereitzustellen, um die Fläche zu schonen und neues Gras nachwachsen zu lassen. Je nach Standort ist es ratsam, den Auslauf mit Netzen nach oben zu schützen, um Angriffe von Raubvögeln zu verhindern.

Der Besatz im Stall sollte nicht mehr als 9 Hennen pro Quadratmeter betragen, wobei es tiergerechter ist, die doppelte Fläche pro Henne zur Verfügung zu stellen. Der Stall sollte mit Legenestern und Sitzstangen ausgestattet sein. Es wird empfohlen, die Gesamtlänge der Sitzstangen mit 30 cm pro Huhn zu berechnen, damit alle Tiere gleichzeitig darauf ruhen können. Für maximal 7 Hennen sollte jeweils ein Legenest vorhanden sein. In der Praxis hat es sich bewährt, für jeweils 3-5 Hühner ein Legenest anzubieten, abhängig vom Legeeifer der Tiere. Frisches Wasser und Futter müssen jederzeit zugänglich sein, und es sollte auch eine Möglichkeit für die Körperhygiene der Hühner in Form eines Sand- oder Staubbades vorhanden sein.
Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen finden sich in § 2 des Tierschutzgesetzes und den §§ 3 und 4 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung.

Künstliche Beleuchtung im Stall ist nicht vorgeschrieben, kann aber besonders im Winter, wenn die Tage kürzer sind, von Vorteil sein. Sie erleichtert die Stallkontrolle, Reinigung und kann die Legepause verkürzen. Es ist wichtig, auf flimmerfreie Leuchtmittel zu achten, da Hühner empfindlich auf das Flimmern herkömmlicher Leuchtmittel reagieren.

Alle herkömmlichen Leuchtmittel, die mit Wechselstrom betrieben werden, flimmern mehr oder weniger, unabhängig davon, ob wir dies mit bloßem Auge sehen können oder nicht. Die Wahrnehmungsgrenze des Flimmerns liegt beim Menschen bei etwa 100 Hz oder darunter. Hühner können jedoch Frequenzen bis zu 160 Hz wahrnehmen, daher ist es wichtig, im Hühnerstall auf flimmerfreie Beleuchtung zu achten. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass nur Leuchtstoffröhren flimmern, während LED-, Halogen- und Glühbirnen flimmerfrei sind. Dies ist jedoch nicht zutreffend.

Sie können leicht selbst herausfinden, ob eine LED-Lampe flimmert, indem Sie den „Kamera“-Modus Ihres Smartphones verwenden und das Objektiv nahe an die Lichtquelle halten. Wenn die Darstellung auf dem Monitor in helle und dunkle Streifen unterteilt wird, flimmert das Licht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, betreiben Sie eine LED-Lampe mit Gleichstrom oder verwenden Sie eine herkömmliche Glühbirne.

Seuchenschutzmaßnahmen

Da Hühner zu den Nutztieren gehören, ist es erforderlich, ihre Haltung anzumelden. Dies gilt auch für die Hobbyhaltung, unabhängig von der Bestandsgröße (Meldepflicht gemäß § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung). Die genauen Anmeldeverfahren können je nach Bundesland oder Landkreis variieren. In einigen Regionen genügt eine Anmeldung an einer zentralen Stelle, die alle relevanten Informationen an andere zuständige Stellen weiterleitet, während an anderen Orten eine separate Registrierung erforderlich ist. In jedem Fall müssen drei Ämter informiert werden:

• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
• Veterinäramt
• Tierseuchenkasse

Die erforderlichen Informationen und Formulare finden Sie auf der Website Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder das Veterinäramt weist Ihnen eine Betriebsnummer zu, mit der Sie sich bei der Tierseuchenkasse anmelden können. Der jährliche Beitrag, der pro Huhn von der Tierseuchenkasse erhoben wird, beträgt in der Regel weniger als drei Euro. An vielen Orten wird für Bestände unter einer bestimmten Größe überhaupt kein Beitrag erhoben. Die Registrierung ist jedoch unerlässlich, um im Falle einer Infektion, die von externen Quellen eingeschleppt wurde oder sich im eigenen Bestand ausbreitet, abgesichert zu sein.

Bestandsregister führen

Jeder Geflügelhalter, egal ob gewerblich oder aus Freude an der Haltung, ist verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen. Dies kann entweder in Form eines physischen Registers oder elektronisch, z. B. in einer Excel-Tabelle, geschehen. Das Bestandsregister sollte alle Zu- und Abgänge im Bestand mit den Adressen der Verkäufer bzw. Käufer enthalten. Diese Unterlagen müssen für einen Zeitraum von 3 Jahren aufbewahrt werden. Die Pflicht zur Führung eines Bestandsbuches ist in § 2 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest festgelegt. Zusätzlich kann das Bestandsbuch auch zur Dokumentation von Behandlungen des Bestands oder einzelner Hühner mit Arzneimitteln verwendet werden, um die Übersicht zu behalten.

Nachweispflicht bei Medikamentengaben

Gemäß der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (THAMNV) ist jeder Nutztierhalter verpflichtet, Medikamentengaben zu dokumentieren. Bewahren Sie daher alle Nachweise über tierärztliche Behandlungen und/oder den Erwerb verschreibungspflichtiger oder apothekenpflichtiger Arzneimittel sowie deren Verabreichung auf. Die Aufbewahrungspflicht für diese Nachweise beträgt 5 Jahre.

Impfpflicht

Alle Hühner, unabhängig davon, ob sie gewerblich oder als Hobby gehalten werden, müssen gegen die Newcastle-Krankheit (auch als atypische Geflügelpest bekannt) geimpft werden. Die Impfung sollte gemäß den Angaben des Impfstoffherstellers über das Trinkwasser erfolgen, um einen kontinuierlichen Schutz der Tiere zu gewährleisten. Den Impfstoff erhalten Sie von Ihrem Tierarzt oder als Mitglied eines Geflügelzuchtvereins auch über den Verein. Die Impfpflicht ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit.

Verkauf von Eiern

Wenn Sie einen Überschuss an Eiern haben und diese abgeben möchten, sei es an Freunde, Bekannte oder andere Personen, entgeltlich oder unentgeltlich, müssen Sie die Vermarktungsnormen für Eier gemäß der Verordnung (EG) 589/2008 beachten. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen für den Verkauf von Eiern aus der Hobbyhaltung:

Die abgegebenen Eier müssen aus eigener Erzeugung stammen. Wenn Sie die Eier direkt auf dem Hof oder über den Verkauf an der Tür an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgeben, müssen sie nicht gekennzeichnet werden.
Generell sollten die Eier nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt werden, da dies die Schutzschicht der Schale beschädigen kann, die das Eindringen von Bakterien verhindert. Bis zur Abgabe sollten die Eier sauber, trocken, frei von Fremdgerüchen gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum beträgt 28 Tage nach dem Legen. Ab dem 18. Tag nach dem Legen sollten die Eier bei einer Temperatur von +5 bis +8 Grad gelagert und transportiert werden. Ab dem 21. Tag nach dem Legen dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Der Verkauf von schmutzigen, beschädigten oder gebrochenen Eiern ist nicht gestattet. Gebrauchte Eierkartons sollten nicht wiederverwendet werden.

Unerlaubte Futtermittel

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ist es untersagt, Nutztieren Proteine von Säugetieren zu verfüttern, mit Ausnahme von Milch und Milchprodukten. Daher ist es nicht erlaubt, Hühnern Fleischreste aus der Küche oder ungenutztes Katzenfutter zu geben. Proteine tierischen Ursprungs wie Eier, Fisch, Mehlwürmer und Gammarus sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Hygiene im Hühnerstall

Neben einem großen, abwechslungsreichen Auslauf ist ein sauberer Hühnerstall die Grundlage für gesunde Hühner. Es ist nicht erforderlich, den Stall täglich vollständig zu reinigen, aber einige regelmäßige Arbeiten sollten durchgeführt werden:

[tabs style=“2″][tab title=“Reinigung von Futterbehältern und Tränken“ icon=“moon-forward“]Reinigen Sie die Futterglocke oder -rinne sowie die Tränke immer gründlich, bevor Sie sie erneut befüllen.[/tab]
[tab title=“Entleerung der Kotwannen“ icon=“moon-forward“]Leeren Sie die Kotwannen mindestens alle zwei Tage oder entfernen Sie die Exkremente aus dem Stall, falls keine Kotwannen vorhanden sind. Achten Sie dabei auf Veränderungen im Kot, da einige Hühnerkrankheiten frühzeitig durch auffällige Kotkonsistenz erkannt werden können.[/tab]
[tab title=“Austausch der Einstreu“ icon=“moon-forward“]Sofern Sie nicht die Tiefstreu-Methode anwenden, sollten Sie darauf achten, dass immer frische Einstreu im Stall vorhanden ist. Wechseln Sie mindestens einmal im Monat die Einstreu und die Nester komplett aus. Vor allem in der warmen Jahreszeit ist es ratsam, danach Kieselgur auszubringen, um Milbenbefall vorzubeugen. Stäuben Sie besonders Ecken, Ritzen und Legenester mit Kieselgur ein.[/tab]
[tab title=“Jährliche Grundreinigung“ icon=“moon-forward“]Einmal im Jahr sollten Sie den Hühnerstall komplett reinigen. Räumen Sie dazu den Stall vollständig aus und reinigen Sie alle Wände und Böden mit Seifenlauge.[/tab]
[tab title=“Desinfektion des Stalls“ icon=“moon-forward“]Nach der Komplettreinigung sollten Sie alle Flächen desinfizieren. Lüften Sie den Stall anschließend gründlich, um Gerüche zu beseitigen.[/tab]
[tab title=“Anstrich mit Kalkfarbe und Ausstäuben mit Kieselgur“ icon=“moon-forward“]Streichen Sie die Innenwände des Stalls einmal im Jahr mit Kalkfarbe. Der Kalkanstrich hilft dabei, Schädlinge fernzuhalten. Anschließend sollten Sie alle Flächen, Ecken und Ritzen mit Kieselgur einstäuben.[/tab][/tabs]

Praxistipps: Folgende Produkte haben sich bei uns für die Stallhygiene bewährt …

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